

Wird Vermögen nicht schon zu Lebzeiten übertragen, dann fällt es mit dem Tode an die Erben. Wer in welchem Umfang Erbe wird, ist zwar gesetzlich geregelt. Häufig entsprechen diese Regelungen aber nicht den Zielvorstellungen des Erblassers. Dann ist die Errichtung eines Testaments oder eines Erbvertrags notwendig. Privatschriftliche Testamente haben jedoch häufig den Nachteil, dass sie juristisch nicht korrekt abgefasst sind und daher Spielraum für verschiedene Auslegungen zulassen, was häufig mit Streitigkeiten unter den Erben einhergeht. Deshalb ist in diesem Bereich professionelle Hilfe besonders wichtig.

Wir erstellen individuell nach Ihren Vorstellungen ein zu Ihrer jeweiligen Lebenssituation passendes Testament oder einen Erbvertrag, um zu gewährleisten, dass Ihr letzter Wille rechtssicher umgesetzt wird. Nach einer ausführlichen Beratung bringen wir Ihren letzten Willen in eine juristisch einwandfreie Form, beurkunden diesen und sorgen dafür, dass Ihre letztwillige Verfügung nach Ihrem Tod gefunden wird. Die notarielle Regelung erspart Ihren Erben in aller Regel die Kosten und Mühen der Beantragung eines Erbscheins.
Da jede einzelne Situation besonders ist und ggf. einer unterschiedlichen Regelung bedarf, findet bereits vor der Erstellung eines Entwurfes eine Besprechung mit einem der Notare oder unserer fachkundigen Mitarbeiter statt. Darin werden Ihre Wünsche und Zielsetzungen erfragt, die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten erörtert und ggf. alternative Gestaltungsvarianten abgewogen.
Wenn der Erbfall hingegen bereits eingetreten ist und der Erblasser kein notarielles Testament oder einen notariellen Erbvertrag hinterlassen hat, benötigen Sie als Erbe zügig einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis, um Ihr Erbrecht im Rechtsverkehr (z.B. ggü. Banken, Behörden etc.) nachweisen zu können. Auch hier helfen wir Ihnen gern und entwerfen und beurkunden den entsprechenden Antrag für das Nachlassgericht. Auch unterstützen wir Sie bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft und besprechen mit Ihnen die verschiedenen gestalterischen Möglichkeiten zur deren Umsetzung.
Im Bereich Erbrecht bieten wir ein umfassendes Spektrum an Dienstleistungen an, einschließlich:
Testament und Erbvertrag
Ein Testament oder Erbvertrag ist eine sehr individuelle Angelegenheit. Daher ist ein persönliches Beratungsgespräch in der Regel unentbehrlich. Sie können mit diesem Online-Formular vorab die relevanten Angaben übersenden zur besseren Vorbereitung des Beratungsgesprächs und für eine eventuelle spätere Entwurfserstellung. Um Ihre Eingaben an uns zu senden, klicken Sie bitte auf “Formular an Notar übermitteln”. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Eingaben zwischen zu speichern und das Formular zu einem späteren Zeitpunkt zu vervollständigen. Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Erbschein
Wir möchten Ihren Erbscheinsantrag schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Sie können hierfür gerne unser Online-Formular verwenden. Um Ihre Eingaben an uns zu senden, klicken Sie bitte auf “Formular an Notar übermitteln”. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Eingaben zwischenzuspeichern und das Formular zu einem späteren Zeitpunkt zu vervollständigen. Das Weiterleiten an andere Personen zum weiteren Ausfüllen ist ebenfalls möglich. Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung, telefonisch oder in einem persönlichen Besprechungstermin.
Erbauseinandersetzung
Wir möchten Ihre Erbauseinandersetzung schnell und rechtssicher umsetzen. Hierfür benötigen wir einige Angaben von Ihnen. Sie können hierfür gerne unser Online-Formular verwenden. Um Ihre Eingaben an uns zu senden, klicken Sie bitte auf “Formular an Notar übermitteln”. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Eingaben zwischenzuspeichern und das Formular zu einem späteren Zeitpunkt zu vervollständigen. Das Weiterleiten an andere Personen zum weiteren Ausfüllen ist ebenfalls möglich. Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung, telefonisch oder in einem persönlichen Besprechungstermin.
Erbausschlagung
Die Ausschlagungsfrist beträgt grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft. Damit Ihre Erbausschlagung fristgerecht erfolgen kann, sind wir auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Füllen Sie daher bitte das folgende Formular möglichst vollständig und sorgfältig aus. Um Ihre Eingaben an uns zu senden, klicken Sie bitte auf “Formular an Notar übermitteln”.
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