

Wer heiraten will oder frisch verheiratet ist, denkt zu diesem Zeitpunkt eher selten daran, dass eine Ehe auch scheitern und geschieden werden kann. Dabei ist genau dies der richtige Zeitpunkt, auch über die Folgen einer Scheidung nachzudenken, wenn man sich noch ohne Belastung durch Streit darüber klar werden kann, was man für den Fall des Falles als fair empfinden würde.

Ein Ehevertrag hilft in der schwierigen Situation einer Scheidung das Streitpotenzial gering zu halten und langwierigen und kostspieligen gerichtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen. Auf diese Weise können die Verlobten oder Eheleute die Scheidungsfolgen im gegenseitigen Einvernehmen regeln, lange bevor sie womöglich in Streit geraten. Im Streitfalle ist dann längst geregelt, was für Ansprüche die beiden Eheleute gegeneinander haben und welche eben nicht.
Als kompetenter Berater unterstützen wir Sie gerne bei der Ausarbeitung und Beurkundung Ihres vorsorgenden Ehevertrages. Einen Ehevertrag können Sie sowohl vor als auch nach der standesamtlichen Hochzeit schließen und bei Bedarf auch noch viele Jahre später.
Sofern eine Trennung oder Scheidung bereits bevorsteht, können Sie mit einer notariellen Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung einvernehmlich Ihre Verhältnisse fair sowie rechtssicher regeln. Hierdurch werden Ihre Nerven geschont und Kosten für ein streitiges und langwieriges Gerichtsverfahren vermieden. Als neutrale Vermittler erarbeiten wir mit Ihnen und ggfs. mit Ihren Anwälten eine für alle Beteiligten vertretbare und ausgewogene Lösung.
Mindestens ebenso wichtig sind Regelungen auch für Paare, die nicht verheiratet sind und daher in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft zusammenleben. Denn hier gelten die gesetzlichen Regelungen für Ehe und Scheidung nicht. Vor allem bei Erwerb einer gemeinsamen Immobilie empfiehlt es sich daher frühzeitig, Regelungen zum Zusammenleben und den Folgen einer möglichen Trennung und – ebenso wichtig – zur Erbfolge zu treffen. Dies gilt umso mehr, wenn die Partner hierzu gemeinsam Schulden aufnehmen.
Auch für alle anderen familienbezogenen Rechtsgeschäfte, etwa Adoptionsanträge oder Partnerschaftsverträge, sind wir gerne für Sie da.
Unsere Dienstleistungen im Familienrecht sind vielfältig und umfassen unter anderem: