Vollmachten
Durch plötzlichen Unfall, Krankheit oder aufgrund Alters kann jeder auf einmal daran gehindert sein, seine eigenen Angelegenheiten selbst besorgen zu können. Dies betrifft sowohl persönliche als auch vermögensrechtliche Belange. Selbst Eheleute haben untereinander keine automatische Vollmacht, sondern nur sehr begrenzte und befristete Befugnisse im medizinischen Bereich.
Unsere Expertise in
(Vorsorge-)vollmachten
Durch eine notarielle General- und Vorsorgevollmacht kann sichergestellt werden, dass die Person, die Sie am besten kennt, mithin eine Vertrauensperson, umfassend in allen Angelegenheiten persönlicher oder vermögensrechtlicher Art für Sie handeln kann. So kann ein kostspieliges gerichtliches Betreuungsverfahren vermieden und sichergestellt werden, dass Ihre Vertrauensperson in allen Belangen unkompliziert, schnell und flexibel agieren kann.
Wenn Sie selbst festlegen möchten, in welchem Gesundheitszustand Sie keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr wünschen, ist eine notarielle Patientenverfügung eine sinnvolle Ergänzung zur Vollmacht.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gestaltend und beratend in allen anderen Bereichen mit Spezialvollmachten zur Verfügung, insbesondere mit Kauf- und Verkaufsvollmachten, Sorgerechtsvollmachten etc.
Typische Beispiele für Vollmachten aus unserer Praxis, die wir häufig erstellen und verwalten, sind: